1. EINLEITUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von FRONT RUNNER corporate communication (FRCC) mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn FRCC bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers,die FRCC nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für FRCC unverbindlich und gelten als widersprochen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch FRCC.
2. ANGEBOTE
Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit FRCC kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. LEISTUNGEN
Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern FRCC die Druckfahnen nicht vorgelegen haben. Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien, etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Formatierung von Übersetzungen, deren Vorlage eine nichteditierbare Datei (JPG, Scan) ist.
4. TERMINE
Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von FRCC ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät FRCC mit seinen Leistungen in Verzug, ist FRCC zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch FRCC bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit FRCC durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von FRCC nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen von FRCC sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, kann FRCC Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. PREISSTAFFELUNG Zahlung innerhalb von 7 Tagen: Siehe Angebot Zahlung ab 7 Tagen: Siehe Angebot+ 0,20 € pro Normzeile Zahlung ab 14 Tagen: Siehe Angebot+ 0,40 € pro Normzeile Zahlung ab 21 Tagen: Siehe Angebot+ 0,60 € pro Normzeile
7. ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG Die Leistung durch FRCC ist erfüllt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst durch FRCC mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B. Internet). Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.
8. COPYRIGHT
Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch FRCC gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei FRCC. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Kunden über.
9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Eventuelle Fehler der Übersetzung sind FRCC innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Lieferung (Datum der eMail) anzuzeigen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, sind ausgeschlossen. Im Falle von begründeten Rügen ist FRCC zur Nachbesserung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Drucklegung der Übersetzung übernimmt FRCC die Haftung für Folgeschäden, soweit FRCC vor Druckbeginn die Druckfahnen zur Druckfreigabe vorgelegt worden sind. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, ist FRCC insoweit von jeglicher Haftung befreit. Die Haftung von FRCC beschränkt sich in jedem Fall der fahrlässigen Handlung maximal auf die zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen. FRCC übernimmt keine Haftung für Eilaufträge (Aufträge, die noch am selben Tag oder am Folgetag erledigt werden müssen oder den Umfang von mehr als 5 Normseiten pro Tag überschreiten).
10. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
11. ABWERBEVERBOT
Die Vertragsparteien vereinbaren, vor Ablauf einer Frist von 36 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen.
12. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.
13. SONSTIGES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen. Berlin, Juli 2006
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