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Zu den Fachübersetzern zählen auch die ermächtigten oder beeidigten Übersetzer, die in Deutschland von den Landgerichten „ermächtigt“ bzw. „bestellt“ werden. Sie erstellen Übersetzungen von Verträgen oder Urkunden und bescheinigen deren korrekte Übertragung in die Zielsprache. Diese „beglaubigten Übersetzungen“ werden für amtliche Vorgänge, beispielsweise bei der Heirat eines Ausländers, benötigt. Die Regelungen für die Bestellung von Übersetzern und Dolmetschern und für die Beglaubigung von Übersetzungen variieren in Deutschland von Bundesland zu Bundesland und weltweit entsprechend noch stärker von Staat zu Staat. So sind in Österreich die Gerichtsdolmetscher für die Beglaubigung von Übersetzungen zuständig; ihre Tätigkeit ist im „Kaiserlichen Patent vom 9. August 1854 über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen“ geregelt.