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Zahlreiche behördliche Instanzen in Deutschland, wie zum Beispiel die Justiz und Notare, verlangen beeidigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten. Eine beeidigte Übersetzung kann nur von einem fachkundigen Übersetzer angefertigt werden, der bei Gericht vereidigt wurde. Die Übersetzung erhält einen Stempel, wird unterschrieben und mit einer persönlichen Erklärung des vereidigten Übersetzers versehen.

Beeidigungen werden hauptsächlich bei Dokumenten wie Gerichtsurteilen, Protokollen, Urkunden, Verträgen, Ausweisen usw. benötigt.

Wie läuft eine Urkundenübersetzung und ihre Beglaubigung ab?

Sie senden die Urkunde zur Übersetzung im Original oder in beglaubiger Kopie per Post an uns. Dazu ist kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch den beeidigten Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht.

Danach wird die beglaubigte Urkunde an Sie versandt. Natürlich können Sie vorab eine Kopie per Fax, eMail oder als Scan erhalten, bei den Behörden muss jedoch das Original vorgelegt werden.

(Wenn Sie das Dokument per Fax oder gescannt an uns schicken, benötigen wir eine Zusicherung (per Post, Fax oder eMail), dass das Dokument bei Ihnen im Orginial vorliegt. Nur dann kann die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß durchgeführt und beglaubigt werden.)